Verkehrssünden im Ausland – Sicherheit vor ausländischen Strafzetteln?
Wer glaubt im Ausland könne man ohne konkrete Sanktionen fürchten zu müssen, einfach darauf los fahren, der kann schnell ein böses Erwachen erleben. Bereits in Vergessenheit geratene Parkzettel und Tempoüberschreitungen können die Urlaubserlebnisse manchmal noch lange nach dem Urlaub trüben.
Wer nicht auf frischer Tat erwischt wird, ist derzeit zumindest in Deutschland noch weitgehend vor Verfolgung sicher. Ausländische Bußgeldbescheide einiger EU-Länder werden hier in Deutschland zwar zugestellt, allerdings helfen deutsche Behörden bei der Vollstreckung in aller Regel nicht (Ausnahme: Österreich, denn mit Österreich gibt es ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckungshilfe bei Bußgeldentscheidungen). Aber mit diesem Vollstreckungsschutz wird es wohl bald vorbei sein. So droht demnächst zum Jahresende auch in Deutschland die Umsetzung der bereits im Mai 2003 von den EU-Justizministern getroffenen Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Bußgeldentscheidungen in deutsches Recht.
Wer im Ausland auf frischer Tat ertappt und angehalten wird, der sollte sofort bezahlen. Ansonsten kann das Fahrzeug einbehalten werden. Die ausländischen Beamten verlangen vor Ort meist eine Kaution. Im Nachgang bekommt man dann einen Bescheid von dem ausländischen Gericht oder der Behörde zugesandt, der über die Höhe der Strafe informiert. Meist deckt sich die Strafe mit der Höhe der erhobenen Kaution, so dass weder Nachzahlungen nötig sind noch Erstattungen erfolgen.
Wer seine ausländischen Bussgeldbescheide nicht bezahlt, muss bedenken, dass es zu Problemen bei einer späteren Wiedereinreise kommen kann. Viele Staaten speichern offene Straf- und Gebührenbescheide bis zu 5 Jahre. Bei einer Passkontrolle kann es so auch zur Prüfung nicht bezahlter Rechnungen kommen. Stellen die Beamten dann offene Posten fest, wird die Weiterreise nicht selten gestoppt bis die Schulden vor Ort bezahlt werden, natürlich zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Kosten.
In Österreich droht dabei, wenn man das ursprüngliche Strafmandat nicht angenommen und bezahlt hat eine Verdreifachung des Bussgeldes zuzüglich Verfahrenskosten.
In Belgien und Frankreich wird man regelmäßig bis zur Bezahlung der Strafe vor Ort festgehalten und das Fahrzeug bei Weigerung beschlagnahmt.
In Belgien verjähren Verkehrsverstöße nach 1 Jahr. Wegen einfacher Verstöße verhängte Strafen können 1 Jahr lang, Strafen wegen schwerer Verstöße können 5 Jahre lang vollstreckt werden. Die Vollstreckungsverjährungsfrist läuft ab Rechtskraft der Entscheidung.
In Frankreich beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verkehrsverstößen 1 Jahr. Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung. Bei Straftaten beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist 3 Jahre und die Vollstreckungsverjährungsfrist je nach Delikt dann 2 bis 5 Jahre.
In Italien beträgt die Vollstreckungsverjährungsfrist in der Regel nach 5 Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung. In der Praxis ist allerdings derzeit mangels flächendeckender landesweiter Erfassung kaum mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu rechnen, eine Garantie dafür, dass dies so bleibt, gibt es allerdings nicht.
In Spanien verjähren Straßenverkehrsverfehlungen je nach Delikt nach 3, 6 oder 12 Monaten. Die verhängten nicht bezahlten Strafen können noch 1 Jahr nach Rechtskraft der Entscheidung vollstreckt werden. Allerdings, wird innerhalb der Jahresfrist eine Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet, beginnt die Frist erneut.
In Holland beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel 2 Jahre. Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt 2 Jahre und 8 Monate und beginnt ab Rechtskraft der der Entscheidung.
In der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte 2 Jahre. Die Strafen können noch bis zu 3 Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung vollstreckt werden. Die Schweizer Beamten verfolgen Nichtzahler recht rigoros. Die Alpenrepublik hat eine dichte Verkehrsüberwachung. Verkehrskontrollen sind recht häufig.
Oft wird auch das Ausmaß der auflaufenden Zahlungsforderungen unterschätzt. In Italien z.B. verdoppelt sich die Geldbuße, wenn man die Strafe nicht binnen 60 Tagen bezahlt. Ähnliche Strafschärfungen drohen z.B. auch in Griechenland. Wer dort Jahre später doch noch erwischt wird, muss so unter Umständen mit Zins und Kosten mehrere Tausend Euro zahlen.
Aber die Gefahr lauert nicht nur auf den Straßen. Auch auf Flughäfen kann die Falle zuschnappen. Innerhalb der EU gibt es zwar kaum noch Passkontrollen. Aber bei Flügen nach Asien oder Amerika mit Zwischenstopp in Madrid oder Rom kann man in die Fänge der Kontrolleure gelangen. Eine Weiterreise ist dann erst nach Bezahlung der Bussgeldschulden möglich.
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