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Das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Wagens stellt bei einer Fahrzeugentwendung keine die Verwertbarkeit des gestohlenen Fahrzeuges erleichternde Gefahrerhöhung dar die zum Leistungsausschluss in… Zum Beitrag
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Gegenstand der Frühjahrsfachtagung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, an der auch Vertreter des IV. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof als Gäste teilgenommen haben, war u.a. das… Zum Beitrag