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Der Geschädigte muss sich keinen höheren Restwert anrechnen lassen, der sich nur nach Recherchen auf dem Sondermarkt der Internet-Restwertbörsen ergibt. Maßgeblich für die Restwertermittlung ist,… Zum Beitrag
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Haftpflichtversicherer sind nicht berechtigt, Bilder aus Schadengutachten, die im Auftrag des Geschädigten erstellt wurden, ungefragt im Internet in so genannte Restwertbörsen einzustellen, um damit erhöhte… Zum Beitrag