Zwangsvollstreckung

Wir übernehmen für unsere Mandanten das Mahnwesen und Inkassoleistungen.

Damit sich unsere Mandanten auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir die Nutzung unseres Know-hows unserer Kanzlei für die Einziehung offener Forderungen.

Die bei uns entstehenden Gebühren hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Bei erfolgreichem Einzug der Forderung entstehen keine Kosten und der Mandant erhält den Forderungsbetrag ohne Abzug.

Bei der Zwangsvollstreckung wird erst der Erfolg einer juristischen Auseinandersetzung realisiert. Lange Atem und eine intelligente Zwangsvollstreckung sind erforderlich, um den Ausweichmanövern von Schuldnern entgegentreten zu können.

Gerichte unterstützen wir in Zwangsverwaltungsverfahren.

  • Mahnverfahren
  • Pfändungsbeschlüsse
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Zwangsvollstreckung mit internationalem Bezug
  • Zwangsverwaltung
  • Zwangsversteigerung