Versicherungsrecht

Versicherungsgesellschaften arbeiten gewinnorientiert. Sie versuchen, Ausgaben zu sparen. Im Schadenfall bedeutet dies dann leider oft, dass die Versicherungen versuchen, angemeldete Ansprüche der Kunden abzuwehren. Nicht selten sind die Einwände bzw. Ablehnungen des Versicherers aber gar nicht gerechtfertigt. Meist lassen es die Versicherer dann auch auf einen Prozess ankommen. Es scheint , als ob viele Versicherer das Risiko wegen falscher Regulierungsentscheidungen vor Gericht von Ihren Kunden in Anspruch genommen zu werden, gezielt einkalkulieren.

Wegen der komplexen Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen, die sich aus dem Versicherungsvertrag, den zusätzlich vereinbarten Versicherungsbedingungen den Gesetzen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ergeben, sollten Sie frühzeitig – am besten bereits bei Eintritt des Versicherungsfalls – anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Aber auch wenn viele Ablehnungen der Versicherungen am Ende nicht durchgreifen, sollten Sie die Schreiben und vor allem die Fragebögen der Versicherer ernst nehmen und richtig reagieren: Schon unscheinbare Fehler bei Antragstellung, Meldung oder Abwicklung des Versicherungsfalls können zur Leistungskürzung oder zum Verlust Ihres Anspruches führen.

Wir beraten und vertreten Sie gern. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.