Bußgeldsachen
Sie haben einen Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß u.a.) erhalten und nun droht Ihnen ein Fahrverbot, dann sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen und zwar bevor Sie sich auf Diskussionen mit Polizei, Bußgeldstelle oder Richter einlassen.
Lassen Sie einem Fehler nicht den nächsten folgen. Vertrauen Sie große und kleine Verkehrssünden am besten Ihrem Anwalt an. Bevor sich Ihre Punkte vermehren.
Vereinbaren Sie einen Termin – senden Sie uns das Anhörungsschreiben oder den Bußgeldbescheid per Post, Fax oder E-Mail zu. Alles weitere erledigen wir! Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Achtung! In aller Regel sind Fristen zu beachten. Die Fristen sind im Ordnungswidrigkeitenrecht sehr kurz; z.B. für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – 2 Wochen; und für Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen Gerichtsbeschluss – oft nur 1 Woche. Verlieren Sie also keine Zeit.
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Mit einer Entscheidung vom 11.08.2009 – BvR 941/08 hat das BVerfG die aktuelle Polizeipraxis der Geschwindigkeitsmessung durch Videoüberwachung als unzulässig erachtet und die Verurteilung eines… Zum Beitrag