Bußgeldsachen
Sie haben einen Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß u.a.) erhalten und nun droht Ihnen ein Fahrverbot, dann sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen und zwar bevor Sie sich auf Diskussionen mit Polizei, Bußgeldstelle oder Richter einlassen.
Lassen Sie einem Fehler nicht den nächsten folgen. Vertrauen Sie große und kleine Verkehrssünden am besten Ihrem Anwalt an. Bevor sich Ihre Punkte vermehren.
Vereinbaren Sie einen Termin – senden Sie uns das Anhörungsschreiben oder den Bußgeldbescheid per Post, Fax oder E-Mail zu. Alles weitere erledigen wir! Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Achtung! In aller Regel sind Fristen zu beachten. Die Fristen sind im Ordnungswidrigkeitenrecht sehr kurz; z.B. für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – 2 Wochen; und für Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen Gerichtsbeschluss – oft nur 1 Woche. Verlieren Sie also keine Zeit.
-
Lassen die Urteilsausführungen erkennen, dass der Tatrichter das Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dessen mangelnde Bereitschaft an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen… Zum Beitrag
-
Vielen ist gar nicht bewusst, für Verkehrsrüpel gilt Deutschland immer noch als Insel der Glückseeligen. Denn obwohl die Bußgeldsätze hier unlängst deutlich angehoben worden sind,… Zum Beitrag
-
Wer glaubt im Ausland könne man ohne konkrete Sanktionen fürchten zu müssen, einfach darauf los fahren, der kann schnell ein böses Erwachen erleben. Bereits in… Zum Beitrag
-
Nach der Entscheidung über die Unzulässigkeit von Videoaufnahmen auf Vorrat für die Verfolgung von Abstandsverletzungen auf Bundesautobahnen wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun die Verfassungsbeschwerde eines… Zum Beitrag
-
Das von der Bundesregierung geplante Geldsanktionengesetz wird das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) erheblich (im 9. Teil) auf den Bereich der Ordnungswidrigkeiten… Zum Beitrag
-
In einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.2.2010 – 3 RBs 8/10 wurden die mit dem Vibram-System erhobenen Daten von Video – Brückenabstandsmessungen jetzt… Zum Beitrag
-
Rechtsgrundlage für eine Videoaufzeichnung im Straßenverkehr kann § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG sein, wenn die… Zum Beitrag
-
Die aufgrund anlassloser Überwachung ohne gesetzliche Grundlage mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 gewonnenen Messergebnisse unterliegen einem Beweisverwertungsverbot in Gerichtsverfahren gegen die Betroffenen – OLG, Oldenburg,… Zum Beitrag
-
Ein Gutachten über die Blutalkoholkonzentration darf im Prozess als Beweismittel verwendet werden, auch wenn die Polizeibeamten dem Beschuldigten die Blutprobe nachts zwangsweise entnehmen lassen, ohne… Zum Beitrag
-
In einem neuen Anlauf hat die Bundesregierung nun das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen – das sog. Geldsanktionengesetz… Zum Beitrag