Auto-Kauf
Wir beraten und vertreten Sie zu Rechtsfragen beim Fahrzeugkauf, d.h. zum Neu- und Gebrauchtwagenkauf wie auch bei Leasingproblemen und Finanzierungsgeschäften. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche bei mangelhaften Fahrzeugen gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen und Folgeansprüche durchzusetzen. Bei Leasingvertrags- bzw. Abwicklungsproblemen übernehmen wir die Auseinandersetzung mit Ihrem Leasinggeber.
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Der BGH bestätigt die Zulässigkeit der 15%-Nichtabnahmepauschale in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Neuwagen. Die Berechnungsbasis für die Pauschale ist der Bruttokaufpreis,… Zum Beitrag
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Die EU-Verbraucherrichtlinie steht der Anwendung von § 346 BGB im Rücktrittsfall nicht entgegen. Ein Verbraucher muss bei Rücktritt vom Autokauf wegen Fahrzeugmängeln Nutzungsentschädigung für die… Zum Beitrag
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Die Garantiezusage eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer gegen Entgelt bei Mängeln am Fahrzeug nach Wahl Reparaturansprüche gegen den Händler oder Reparaturkostenerstattungsansprüche gegen den Versicherer erhält,… Zum Beitrag
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Sind seit Werkauslieferung und Herstellung eines Kraftfahrzeugs bis zu dessen Erstzulassung mehr als zwölf Monate vergangen, so handelt es sich nicht mehr um einen Jahreswagen,… Zum Beitrag