Insolvenzrecht

Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger bedürfen zunehmend der rechtskundigen Beratung. Nahezu jedes Insolvenzverfahren zieht eine Strafverfahren nach sich. Die persönliche Inanspruchnahme von Geschäftsführer oder Vorstand durch Sozialversicherungsträger, Finanzverwaltung, Bundesagentur für Arbeit oder Insolvenzgläubiger spielt im Zuge einer Unternehmensinsolvenz eine wichtige Rolle.

Wir beraten und vertreten im Zuge der Vorbereitung einer Insolvenz. Insolvenzgläubigern geben wir Ratschläge, wie sie Forderungsausfälle verhindern oder kompensieren können. Geschäftsführer und Vorstände insolventer Unternehmen schützen wir vor einer Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter.

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