Insolvenzrecht
Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger bedürfen zunehmend der rechtskundigen Beratung. Nahezu jedes Insolvenzverfahren zieht eine Strafverfahren nach sich. Die persönliche Inanspruchnahme von Geschäftsführer oder Vorstand durch Sozialversicherungsträger, Finanzverwaltung, Bundesagentur für Arbeit oder Insolvenzgläubiger spielt im Zuge einer Unternehmensinsolvenz eine wichtige Rolle.
Wir beraten und vertreten im Zuge der Vorbereitung einer Insolvenz. Insolvenzgläubigern geben wir Ratschläge, wie sie Forderungsausfälle verhindern oder kompensieren können. Geschäftsführer und Vorstände insolventer Unternehmen schützen wir vor einer Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter.
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzanfechtung
- Anfechtungsprozesse
- Rechtsstreite gegen Insolvenzverwalter
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Wird die Gläubigerforderung nach Insolvenzantragstellung bezahlt und nimmt der Gläubiger anschließend den Antrag zurück, ist die Zahlung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar. Die Zahlungsfähigkeit des Schuldners… Zum Beitrag
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Kommt es nach faktischer Betriebstillegung aber noch vor Ablauf der Kündigungsfristen der Arbeitnehmer zu einem Betriebsübergang, so tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten… Zum Beitrag