Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.
Dass eine Baubeschreibung, auf die bei einem Grundstückskaufvertrag ausdrücklich verwiesen wird und deren Inhalt zum Vertragsinhalt der Urkunde erklärt wird, mit zu beurkunden ist, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach klargestellt. Unterbleibt die Beurkundung, ist der Vertrag formnichtig. Wird die Formnichtigkeit des Vertrages nicht durch Eintragung des Käufers im Grundbuch geheilt, können aus dem Kaufvertrag keine gegenseitigen Rechte hergeleitet werden. Das bedeutet, dass unter anderem der Käufer bereits gezahlte Gelder vom Verkäufer oder der einen Bauträger globalfinanzierenden Bank zurückfordern kann.
Nunmehr hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob ein Notar für seinen Beurkundungsfehler in die Haftung genommen werden kann (Az.: III ZR 189/07).
Der Notar haftet für seine Oberflächlichkeit. Er musste den nahezu vollständig geleisteten Kaufpreis erstatten.
In dem konkreten Fall hat eine Heilung des Formmangels durch Eintragung im Grundbuch nicht stattgefunden. Die Zahlungen des Käufers an den insolventen Verkäufer waren nicht rückholbar. Der Notar konnte sich auch nicht auf sein Haftungsprivileg berufen, weil der Käufer keine andere Ersatzmöglichkeit hatte. Genauso wenig musste sich der Käufer ein Mitverschulden vorwerfen lassen, weil er nicht versucht hat, den Notarfehler durch Eintragung im Grundbuch zu heilen.
Eine Antwort auf „Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.“
Vielen Dank für den Beitrag. Er hat mir insofern geholfen, dass ich einen Kaufvertrag für nichtig erklären konnte und aus einem meiner Ansicht nach unausgewogenem Kaufvertrag heraus kam. Eine Baubeschreibung auf die Bezug genommen worden war, war nicht mitbeurkundet worden. Derzeit versuche ich zu klären, ob eine Reservierungsvereinbarung, die vorher getroffen wurde, ebenfalls ungültig ist.